Energieverbrauch und Gebäudeenergiegesetz

Energie ist ein weit reichender Begriff und wird im physikalischen Sinn nach seinen Erscheinungsformen zum Beispiel in mechanische, magnetische, elektrische, thermische und chemische eingeteilt.

Dem wollen wir den Begriff der regenerativen (erneuerbaren) Energie hinzufügen, der sich im allgemeinen von den chemisch gebundenen Energien und damit den fossilen Brennstoffen, wie Erdöl/-gas, Kohle und der Kernenergie abgrenzen soll. Zu den regenerativen Energiequellen zählen die Erdwärme-, Sonnen-, Wind-, Gezeiten-, Meereswärme- und Bioenergie, die fortlaufend nutzbar gemacht und erschlossen werden.


Wo stehen wir heute?

Deutschland gehört zu den größten Industrieländern der Welt und besitzt den zweitgrößten Pro-Kopf-Energieverbrauch der Welt. Da ca. 85% des Energiebedarfs durch Verbrennung fossiler Bodenschätze gedeckt wird, ergeben sich durch die Verbrennungsgase bedenkenswerte Auswirkungen auf unser Klima.

Im internationalen Vergleich schneidet Deutschland trotz seiner lobenswerten Bemühungen im Umweltschutz immer noch verhältnismäßig schlecht ab, wie folgende Auflistung der jährlichen pro Kopf Emission am Treibhausgas CO2 zeigt (2020):


Saudi-Arabien 17,0 t
Australien 15,2 t
Kanada 14,4 t
USA 13,7 t
Korea 12,1 t
Russische Förderation 11,6 t
Japan 8,4 t
China 8,2 t
Deutschland 7,7 t
Südafrika 7,4 t
EU – 27 5,9 t

(Quelle: Statistisches Bundesamt, Stand 2021)



Der Gebäudesektor als Hauptklimafaktor

Nicht nur die Folgen der Treibhausgase sollten uns zu denken geben, sondern auch die Reserven der Primärenergieträger und deren Gewinnungsmethoden. So wird beim derzeitigen Verbrauch für leicht erreichbare Quellen von Erdöl eine Sicherstellung der Deckung des Bedarfs für ca. 45 Jahren prognostiziert und für schwer erreichbare Quellen weitere 70 Jahre.

Der Energieverbrauch bezieht sich im Allgemeinen auf die Bereiche Wirtschaft/Industrie, Haushalte und Verkehr. Der für uns interessante Bereich der Gebäude nimmt ca. 40 % des Gesamtverbrauchs an Energie in Deutschland ein. Innerhalb eines durchschnittlichen deutschen Haushalts gliedert er sich auf in

0,8 % für mechanische Energie/Haushaltsgeräte
1,5 % für die Beleuchtung

3,2 % für Informations- und Kommunikationstechnik
10 % für sonstige Prozesswärme und -kälte
15 % für die Warmwasserbereitung und
69 % für die Beheizung/Raumwärme.

 (Quelle: Umweltbundesamt, Stand 11/2018)

Es ist erwiesen, dass im nordeuropäischen Raum enorme Einsparpotenziale bei der Beheizung von Gebäuden existieren. Diese finden sich in einer energiebewussteren Nutzung bestehender Anlagen und Geräte, dem Einsatz von Anlagen und Geräten mit höherer Effizienz und der Entwicklung neuer Anwendungstechnologien.

Spätestens angesichts erschreckender Umweltprognosen der internationalen Klima- und Energieforschung wird sich jeder Bauherr die Frage stellen, was er persönlich dagegen tun kann.


Klimaschutzpolitik und GEG

Erstmals hat man sich ernsthaft mit diesen Fragen in den 1970-er Jahren während der weltweiten Ölkrise, gewiss vorrangig aus wirtschaftlichen Interessen, auseinandergesetzt. Aufgrund der Globalität des Problems fand 1972 die erste Weltklimakonferenz in Stockholm statt, mit dem Ziel die Emissionen von Treibhausgasen (z.B. CO2) zu reduzieren.

In Deutschland entstand aus dem dort getroffenen Abkommen 1976 das Energieeinspargesetz, das die Grundlage für die Rechtsverordnungen über einen energiesparenden Wärmeschutz von Gebäuden (WschVo) bot. In den folgenden Jahren wurden diese Verordnungen in regelmäßigen Abständen an die Ergebnisse der fortlaufenden Klimakonferenzen (Rio de Janeiro, Kyoto,…) angepasst und führten zu der im Februar 2002 in Kraft tretenden Energie-Einsparverordnung (EnEV).

Seit 2020 wird die EnEV, sowie das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammengefasst. Es setzt neue Standards für die Energieeinsparung bei Neubauten. Durch verbraucherfreundlich gestaltete „Energiebedarfsausweise“ wird die Transparenz von Gebäuden für Eigentümer, Mieter und den Immobilienmarkt erhöht. Bemessungsgrundlage ist der gesamte Energiebedarf eines Neubaus für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung. Von den Bauherren verlangt die Verordnung nur wirtschaftlich vertretbare Maßnahmen, die sich generell durch die eingesparten Energiekosten in zumutbaren Zeiträumen amortisieren. Unabhängige Gutachten haben dies aufgrund standardisierter Berechnungen weitgehend bestätigt.

Es steht den Bauherren und Planern frei, wie sie den Energiestandard erreichen, ob durch bauliche und/oder anlagentechnische Maßnahmen und/oder den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien.


Energy Conservation Homes aus den USA

Das Niedrigstenergiehaus ist zurückzuführen auf die Energy Conservation Home (ECH). Diese Niedrigenergiehäuser haben in den USA bereits eine langjährige Tradition. Es handelt sich hier um die Weiterentwicklung der in den USA seit Hunderten von Jahren verwendeten und bewährten Holzrahmenkonstruktion.

Ähnlich wie bei der Luftreinhaltung, wo die USA mit der Einführung von Abgaskatalysatoren für alle Fahrzeuge und strengen Industrieabgasnormen die weltweit Ersten waren (z.B. Kalifornien; die EG und Deutschland folgten mit 10jähriger Verspätung), spielen die USA wie auch die Schweiz im Bereich der Niedrigenergie-Bauweise eine Vorreiterrolle.

Seit der Ölkrise Anfang der 70er Jahre wurde in den USA die bewährte Holzrahmenkonstruktion unter der Verwendung von neuesten Technologien und Materialien kontinuierlich weiterentwickelt, um die bereits niedrigen Energieverluste dieser Bauweise noch weiter zu reduzieren. So entstand die Niedrigenergie-Bauweise.


Entwicklung in Nordeuropa

Einige Nordeuropäische Länder mit besonders schwierigen klimatischen Verhältnissen (Regen, Schnee, Frost), wie die Schweiz, Schweden und Norwegen haben sich diesem Trend angeschlossen und setzen diese Bauweise ebenfalls konsequent ein. In den meisten Ländern wird jedoch hinsichtlich der Energieverluste nach wie vor sehr verschwenderisch gebaut. Doch dies soll uns nicht als Vorbild dienen.

Es ist durchaus richtig, dass auch in Deutschland die bestehende Stein-auf-Stein-Bauweise weiterentwickelt wurde. Trotzdem ist der Energieverlust der traditionellen Steinstapelbauweise immer noch deutlich höher als die der Niedrigenergie-Bauweise in Holzrahmenkonstruktion – oder aber man erhält unwirtschaftliche Außenwanddicken von 50cm und mehr.


Gewinnung von Baumaterial – ein weiterer Energiefaktor

Auch der Primärenergiegehalt (notwendige Energie zur Herstellung des Baumaterials) der Baustoffe liegt bei der Steinstapelbauweise deutlich höher als bei der Holzrahmenbauweise. Es ist leicht einleuchtend, dass beim Abbau von Lehm und dem Brennen zu Ziegeln wesentlich mehr Energie benötigt wird, als beim Schlagen und Sägen von Bäumen; Zudem schont es die fossilen Rohstoffreserven.


Was heisst eigentlich konventionell – und was massiv?

In Deutschland wird die Steinstapelbauweise sehr oft auch als die »konventionelle« oder »massive« Bauweise bezeichnet. Diese Bezeichnungen wollen wir vermeiden, weil es irreführend und falsch ist. In den USA wird nämlich als konventionelle Bauweise die Holzrahmenkonstruktion genannt und bei »modernen« Steinen kann man nur noch schwerlich von einen »massiven« Material sprechen. Wer schon einmal versucht hat, in einem Leichtbetonstein oder in einer Hohllochziegelwand einen Dübel zu befestigen und bei drei von vier Bohrungen nur das Hohlloch und kein massives Material getroffen hat, kennt anschaulich das Problem (lassen Sie doch einmal einen Hohlblockstein aus einem Meter Höhe auf eine Betonplatte fallen…).