Lexikon
EnEV

...ist die Abkürzung für die Energieeinsparverordnung vom 1. Oktober 2009 und damit das gültige Regelwerk, das Anforderungen hinsichtlich der Begrenzung des Heizwärmebedarfes für die Beheizung und Warmwasserbereitung von Gebäuden stellt und damit den nötigen Jahres-Primärenergiebedarf begrenzt.

Im Vergleich zu der EnEV 2007 soll der Energiebedarf für Heizung und Warmwasser in Wohn- und Nichtwohngebäuden um durchschnittlich 30 Prozent sinken. Für Neubauten muss die Wärmedämmung der Gebäudehülle im Durchschnitt 15 Prozent effizienter sein als bisher.

Für Altbauten: Werden größere bauliche Maßnahmen an der Gebäudehülle durchgeführt - wie das Dämmen der Wände oder der Austausch von Fenstern - müssen die neuen Bauteile einen um 30 Prozent besseren energetischen Wert erreichen als bisher gefordert. Alternativ kann der Haussanierer dafür sorgen, dass der Jahresprimärenergiebedarf des gesamten Gebäudes um 30 Prozent sinkt. Dafür müsste neben einer energieeffizienten Gebäudehülle eine moderne Heizungsanlage eingebaut werden.

 

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