Niedrigenergiehaus

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Als Niedrigenergiehaus bezeichnet man ein Gebäude, welches das gesetzlich geforderte energietechnische Anforderungsniveau der Energieeinsparverordnung EnEV unterschreitet. Die EnEV begrenzt in Abhängigkeit vom Kompaktheitsgrad (das Verhältnis von wärmeübertragender Umfassungsfläche A zu beheiztem Gebäudevolumen VE (A/VE-Verhältnis)) den spezifischen Transmissionswärmeverlust HT des Gebäudes und den Primärenergiebedarf QP’. (Tabelle 1)

Dabei beschreibt der Transmissionswärmeverlust die energetische Qualität der Wärmehülle. Je besser die Wände, das Dach, der Keller, die Fenster etc. gedämmt und je weniger Wärmebrücken vorhanden sind, desto weniger Energie geht über diese Bauteile verloren.

Der Primärenergiebedarf eines Systems umfasst zusätzlich die Energiemenge, die durch vorgelagerte Prozessketten außerhalb des Gebäudes bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung des Energieträgers benötigt wird. Dieses wird durch einen Primärenergiefaktor angegeben. Je kleiner dieser Faktor, desto besser. 

Tabelle1
Höchstwerte des auf die Gebäudenutzflächeund des auf das beheizte Gebäudevolumenbezogenen Jahres-Primärenergiebedarfs und des spezifischen,auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlusts in Abhängigkeit vom Verhältnis A/Ve.
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