Das Niedrigstenergiehaus

Als Niedrigstenergiehaus bezeichnet man ein Gebäude, welches das gesetzlich geforderte energietechnische Anforderungsniveau des GEG (Gebäudeenergiegesetz) einhält. Das GEG begrenzt in Abhängigkeit vom Kompaktheitsgrad (das Verhältnis von wärmeübertragender Umfassungsfläche A zu beheiztem Gebäudevolumen VE (A/VE-Verhältnis)) den spezifischen Transmissionswärmeverlust HT des Gebäudes und den Primärenergiebedarf QP’. (Tabelle 1)

Dabei beschreibt der Transmissionswärmeverlust die energetische Qualität der Wärmehülle. Je besser die Wände, das Dach, der Keller, die Fenster etc. gedämmt und je weniger Wärmebrücken vorhanden sind, desto weniger Energie geht über diese Bauteile verloren. Der Primärenergiebedarf eines Systems ermöglicht Aussagen über die Nachhaltigkeit der Energienutzung. Er umfasst zusätzlich die Energiemenge, die durch vorgelagerte Prozessketten außerhalb des Gebäudes bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung des Energieträgers benötigt wird. Dieses wird durch einen Primärenergiefaktor angegeben. Je kleiner dieser Faktor, desto besser.


Seit 2021 ist es vorgeschrieben alle Neubauten als Niedrigstenergiehäuser nach EU-Gebäuderichtlinien zu bauen. Nach KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) handelt es sich um ein KfW – Effizienzhaus 55. Holzhäuser wie wir sie planen, weisen eine ausgezeichnete thermische Gebäudequalität auf, die mühelos den KfW 55-Energiestandard erreicht.

Tab. 1: Primärenergiebedarf
Höchstwerte des auf die Gebäudenutzfläche und des auf das beheizte Gebäudevolumen bezogenen Jahres-Primärenergiebedarfs und des spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlusts in Abhängigkeit vom Verhältnis A/Ve.